Hausverwaltung

Die Mietverwaltung umfasst die Bewirtschaftung von einzelnen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen für die Eigentümer.
Bestehende Mietverhältnisse sind zu überwachen, auf Störungen wird zeitnah und angemessen reagiert.

Beim Mieterwechsel ist auf die ordnungsgemäße Abgabe der Wohnung zu achten. Bei neuen Mietverhältnissen sind die Interessenten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen.

Geschäftsvorfälle der Immobilie sind buchhalterisch zu erfassen, Verträge mit Dienstleistern zu vereinbaren und beauftragte Leistung sind hinsichtlich ihrer Erbringung nach Menge und Qualität zu überwachen. Betriebskosten werden nach den bestehenden Vorschriften abgerechnet.

Bei einem Schaden oder Mangel, sei es in einer Wohnung oder am Haus, wird die Behebung durch Handwerker veranlasst.

Die regelmäßige Instandhaltung wirkt sich positiv auf die Mieterschaft und die erzielbaren Mieten aus.

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